Informationen

Philosophie

Luca Uloth hat als Drohnenpilot schon unzählige Flüge gemacht, um sich mit seinem Fluggerät optimal auf seinen Einsatz mit dem Kunden vorzubereiten. Durch seine Erfahrung in der Fotografie mit Spiegelreflexkameras kann er auch aus der Luft beste Resultate erzielen.

Informationen

Natürlich hält er sich an die Gesetze des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL)
dazu gehören zum Beispiel:

  • Der Sichtkontakt zwischen Drohne und Piloten muss vorhanden sein
  • Fliegen im Umkreis von 100 Metern um eine Menschenansammlung nicht möglich
  • Der Flug ist im Umkreis von 5 Kilometern um einen Flughafen nicht möglich

Ausserdem sind weitere Faktoren einzubeziehen:

  • Flug bei Regen, zu starkem Wind und Temperaturen unter 0 Grad nicht möglich
  • Falls Flug in Nähe zu Flughafen, muss vorher eine Bewilligung eingeholt werden

Hinweis: Die Liste ist nicht vollständig, zu finden sind hier nur die wichtigsten Faktoren.

Die Drohne ist funkgesteuert und dank ihrem Elektromotor emissionsfrei.
Durch GPS, Kompass und Barometer sind extrem präzise Aufnahmen aus der Luft möglich.

Ob die Operation durchgeführt werden kann, wird erst immer kurz vor dem Auftrag entschieden.

Rechtliches

Die genauen Regelungen zum Drohnenflug sind in der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien VLK festgelegt.

Ausserdem müssen natürlich auch die geltenden Flugrechte beachtet werden, zum einen das Bundesgesetz über die Luftfahrt LFG und zum anderen die Standardised European Rules of the Air SERA.